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Was steht eigentlich hinter den Begriffen ...?

Adhäsionsverfahren
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Regionale Infos
Informationen aus verschiedenen Städten und eine Linksammlung zur Prävention finden Sie in der Rubrik "Regionales".

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Interview mit der Kripo
Ein Kriminalbeamter gibt innerhalb eines Interviews umfassend Auskunft über die Arbeit der Polizei.

Als Geschädigter finden Sie hier viele Hinweise zum Verfahrensablauf.

Präventionsplakate im Download
Timos coole Zeit als Sprayer ist vorbei!

Nach der Verurteilung wegen Sachbeschädigung muß er nun auch noch die Schäden und die Anwälte der Geschädigten bezahlen.

Und weil Timo seit kurzem nie einen Cent auf Tasche hat, findet ihn inzwischen auch seine Freundin völlig uncool ...

Dieses Präventionsplakat finden Sie in der Rubrik "Kriminalprävention". Einfach downloaden und ausdrucken!

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Prävention im Web
Informationen für Geschädigte

Informationen für Geschädigte
Für viele Menschen sind illegale Graffiti im Stadt- und Ortsbild ein Ärgernis. Das gilt um so mehr, wenn die gesprühten Schriftzüge, Bilder und Namenskürzel (TAGs) plötzlich über Nacht auf der eigenen Hauswand oder auf dem Garagentor prangen.

Was können Sie nun am besten tun? Wer kommt für die Reinigungskosten auf? Wie können Sie vorbeugen?

Tipps zur Vorbeugung

Ist erst ein Graffiti auf der Hauswand, kommen schnell weitere Bemalungen hinzu.

  • Sofortige Entfernung illegaler GraffitiSofortige Beseitigung der illegalen Graffiti nimmt den Sprayern den Reiz. Ein Graffiti kann nur seine erhoffte Wirkung erzielen, wenn es von möglichst vielen Bewunderern gesehen wird.

  • Grobe, unebene Oberflächen oder farbenfrohe Wände sind keine Einladung für Sprayer.

  • Legale Graffiti sehen oft nicht nur künstlerisch aus, sie werden in der Regel nicht mehr übersprüht.
    Achtung: großflächige Graffiti schränken die Atmungsaktivität der Hauswand gegebenenfalls ein; es kann zur Schimmelbildung, Putz- oder Anstrichabplatzungen durch Frost kommen.
    Für Ihr Garagentor ist das z.B. kein Problem, wenn keine Wasserdampfdurchlässigkeit erforderlich ist.
    Fragen Sie z.B. Ihr Jugendamt nach einem legalen Sprayer.


  • Licht in Kombination mit einem Bewegungsmelder und aufmerksame Nachbarn schützen nicht nur vor Sprayern.

  • Zugang zu gefährdeten Objekten kann durch geeignete Zaunanlagen erschwert werden.

  • FassadenbegrünungEine Fassadenbegrünung kann vor unerwünschten Graffiti schützen.

  • Sprayer werden durch Videoüberwachung mit digitaler Aufschaltung an private Sicherheitsdienstleister verunsichert.

  • Inzwischen können Sie im Vorfeld auch eine Gebäudeversicherung mit einem Schutz vor Graffiti-Schäden abschließen. Erkundigen Sie sich bei Versicherungsunternehmen nach den Konditionen.
Melden Sie Sprayer: Notruf 110
Wählen Sie 110Wenn Sie einen Graffiti-Sprayer beim illegalen Sprayen beobachten, sollten Sie sofort die Notrufnummer der Polizei 110 anrufen und die Tat melden.
Erstatten Sie Strafanzeige
Erstatten Sie StrafanzeigeDie Polizei erfasst Straftaten systematisch. Die Aufklärung von Straftatenserien wird nach der Ermittlung eines Beschuldigten möglich.
  • Dokumentieren Sie die Sachbeschädigung mit Datum und Uhrzeit, wann das Graffiti aufgebracht wurde.
  • Fotografieren Sie das Graffiti.
  • Erstatten Sie Anzeige wegen Sachbeschädigung.
Wer zahlt die Kosten?
SchadensersatzDie Kosten für die Reinigung müssen Sie zunächst selbst bezahlen. Verzichten Sie aber nicht auf Ihren Schadensersatz!

Für die Kosten der Graffitibeseitigung können Sie als Geschädigter beim Amtsgericht einen Schuldtitel erwirken, mit dem Sie Ihre zivilrechtlichen Ansprüche auf Schadensersatz 30 Jahre lang gegenüber dem Sprayer durchsetzen können.

Prüfen Sie auch die außergerichtliche Schadenswiedergutmachung durch den Täter-Opfer-Ausgleich.

Das Adhäsionsverfahrens bei Tätern ab 18 Jahren
AdhäsionsverfahrenDas Adhäsionsverfahren (§ 403 StPO) bietet dem Verletzten einer Straftat die Möglichkeit, einen aus der Straftat entstandenen vermögensrechtlichen Anspruch (wie z.B. Schadensersatz) bereits im Strafverfahren geltend zu machen.

Dieses Verfahren kommt dem Verletzten entgegen. Diesem wird eine weitere Klage vor dem Zivilgericht erspart und Beweise, die im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Untersuchungen des Gerichts eingeholt werden, kann der Verletzte nun auch für seinen vermögensrechtlichen Anspruch nutzen.

Wie wird das Adhäsionsverfahren eingeleitet?
Der Verletzte kann während des Strafverfahrens - auch schon vor der Hauptverhandlung - einen Antrag stellen, mit dem er seinen vermögensrechtlichen Anspruch geltend macht. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu stellen, in der Hauptverhandlung kann er auch mündlich gestellt werden.

Der Antrag muss den Gegenstand und den Grund des geltend gemachten Anspruch bezeichnen und soll auch Beweismittel enthalten. Der Verletzte kann seinen Antrag bis zur Urteilsverkündung zurücknehmen und eröffnet sich damit wieder die Möglichkeit, seinen Schadensersatzanspruch vor einem Zivilgericht geltend zu machen.

Täter-Opfer-Ausgleich
Täter-Opfer-AusgleichDer Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist eine Möglichkeit für eine außergerichtliche Schadenswiedergutmachung.

Wie könnte eine Schadenswiedergutmachung aussehen?:

  • Durch Eigenleistung des Jugendlichen (z.B. Reinigung oder Überstreichen der Fläche) kann die Angelegenheit in Ordnung gebracht werden.

  • Durch Mithilfe oder unter fachlicher Anleitung (beim Streichen oder Reinigen), kann der Jugendliche den Schaden beheben.

  • Durch Zahlung der Reinigungskosten, die dem Hausbesitzer für die Beseitigung der Graffiti entstanden sind.

Nährere Informationen zum TOA erhalten Sie hier ...

Reinigung durch Fachfirmen
Graffiti-Entfernung durch FachfirmaJe nach Untergrund und Farbe kann es schwierig sein, das Graffiti zu entfernen, ohne den Untergrund zu beschädigen oder andere Schäden zu verursachen.

Daher lohnt es sich oft eine Fachfirma für die Graffiti-Entfernung mit der Reinigung zu beauftragen - sie ist am besten in der Lage, das Graffiti substanzschonend zu entfernen.

Erkundigen Sie sich gezielt nach einer Fachfirma für die Graffiti-Entfernung; lassen Sie sich über die von der Firma angebotenen Reinigungsverfahren informieren und vergleichen Sie verschiedene Angebote.

Nutzen Sie z.B. die Gelben Seiten im Web und suchen Sie nach dem Stichwort "Graffitientferung".

Selber reinigen ...
Graffiti sofort überstreichen!Welche Lösung ist für Sie richtig - das Graffiti überstreichen oder entfernen? Lesen Sie hierzu unseren Fachbeitrag!

Wer seine Fassade selber säubern möchte, sollte sich bei der Stadtverwaltung beraten lassen.

Einige Reinigungsstoffe sind in der biologischen Reingungsstufe von Kläranlagen nicht abbaubar. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung nach gesetzlichen Bestimmungen, die bei der Reinigung berücksichtigt werden müssen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Stadtwerwaltung/Umweltamt.

copyright: Günter Kuhr | Münster

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