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Informationen für Jugendliche
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Was kommt eigentlich auf Dich zu, wenn Du Mauern, Wände, Hausfassaden, Busse, Züge u.a. besprüht? Macht es einen Unterschied, ob Du Dein "Werk" als Kunstwerk siehst oder ist das völlig egal?
Um die letzte Frage zuerst zu beantworten: Es ist völlig egal. Auch dem berühmten Renaissance-Künstler Michelangelo war es nicht erlaubt, ohne Auftrag Kirchenwände zu bemalen.
Entscheidend ist also: Hast Du die Erlaubnis, eine Sache zu besprühen oder nicht?
Auf dieser Homepage findest Du Hinweise zu den "Risiken und Nebenwirkungen" des illegalen Graffiti.
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| Illegal gesprayt und erwischt ... da ist Stress angesagt! |
Mit Deinen Eltern, die Dich bei der Polizei abholen.
- Mit den Geschädigten, die von Dir das Geld für die Schäden einfordern.
- Mit der Polizei, die Dein Zimmer morgens um 06:00 Uhr durchsucht.
- Mit der Staatsanwaltschaft, die gegen Dich ermittelt.
- Mit dem Jugendrichter, der Dich wegen Sachbeschädigung verurteilt.
Bis zum 14. Lebensjahr gelten Kinder zwar als strafunmündig, aber bereits ab dem 7. Lebensjahr sind sie zivilrechtlich schadensersatzpflichtig. Jugendliche ab 14 Jahren werden strafrechtlich verfolgt.
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| Illegale Graffiti sind teuer! |
Nach der Verurteilung wegen einer Sachbeschädigung kommen auf einen illegalen Sprayer noch die Schadensersatzforderungen der Geschädigten zu.
Die Kosten für die Beseitigung illegaler Graffiti sind sehr unterschiedlich und abhängig von der Größe und dem Untergrund.
Hier einige Beispiele:
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Ein illegales TAG (50 x 50 cm)?
Kick: etwa 3 Sekunden - im Vorbeigehen;
Entfernung mit speziellen Reinigungsmaschinen;
Kosten für den Sprayer (hier): € 180 ,-
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Ein illegales Piece (3 x 1 m)?
Kick: etwa 5 Minuten;
Entfernung mit speziellen Reinigungsmaschinen;
Kosten für den Sprayer (hier): € 750 ,-
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Ein Scratching in der Bahn oder im Bus?
Kick: etwa 30 Sekunden;
Auswechseln der Glasscheibe;
Kosten für den Verursacher (hier): € 1300 ,-
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| Den Schaden zahlst Du! |
1 x illegales TAG
1 x illegales Peace
1 x Scratching
Gesamtschaden in diesem Beispiel: € 2230 ,-
Rechne Dir einmal aus, was Du dafür kaufen könntest!
Wer mit 16 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr, bis zu seinem 46. Lebensjahr dafür zur Kasse gebeten zu werden. Denn die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten gelten 30 Jahre gegenüber dem Täter.
Deine erste Wohnung, ein erstes Auto oder ein Urlaub mit Deiner Freundin oder Deinem Freund rücken in weite Ferne, wenn Du die Schäden zahlen musst.
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| Erwischt und dann? |
Wer beim illegalen Sprayen erwischt wurde, sollte folgende Hinweise beachten:
Sprich mit Deinen Eltern. Gemeinsam könnt Ihr einen Lösungsweg finden. Zeige Deinen Eltern diese Internetseite - sie finden hier gezielte Tipps.
- Außderdem kannst Du Dich beim Jugendamt beraten lassen. Mit den Sozialarbeiter/innen und Streetworker/innen kannst Du alles besprechen und gemeinsam einen Lösungsweg suchen. Dieses Angebot kannst Du mit oder ohne Deine Eltern nutzen!
- Auch ein Rechtsanwalt kann Dich in rechtlichen Angelegenheiten beraten. Allerdings fallen grundsätzlich zusätzliche Kosten an.
Ein möglicher Lösungsweg ist der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) bzw. die Schadenswiedergutmachung.
Das ist eine Chance, um eine strafrechtliche Verurteilung zu verhindern und hohe Schadensersatzforderungen zu minimieren.
Dabei müssen einige Voraussetzungen vorliegen. Vor allen Dingen aber musst Du rechtzeitig aktiv mitwirken.
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| Gefahren auf Bahnanlagen |
Das Sprühen auf Eisenbahnanlagen ist besonders riskant. Hier kommt es immer wieder zu schweren Unfällen, vor allem, weil im Schienenverkehr andere Regeln gelten, als im Straßenverkehr.
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| Nutze Deine Freizeit für Dich - nicht gegen Dich! |
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Erkundige Dich nach den Erlebnisangeboten Deiner Stadt! Infos bekommst Du auf der Homepage Deiner Stadt.
Foto: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes - www.polizei-beratung.de
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